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Ab 2020 sollen alle Neubauten in der EU fast keine Energie mehr benötigen für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung. Diesem Thema widmet die Richtlinie den neuen Artikel 9 „Fast-Nullenergiegebäude“.
Dieses sind Gebäude mit einer sehr hohen Gesamtenergieeffizienz, bestimmt gemäß dem Anhang I (Allgemeiner Rahmen für die Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden) der Richtlinie. Der nahezu inexistente oder äußerst geringfügige Energiebedarf sollte möglichst durch Energie aus erneuerbaren Energiequellen – auch am Standort oder in der Nähe des Gebäudes erzeugt – gedeckt werden.
Quelle: ENEV-online
ENEV 2012-2020
Fast-Nullenergiegebäude werden Standard
Ab 2020 sollen alle Neubauten in der EU fast keine Energie mehr benötigen für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung. Diesem Thema widmet die Richtlinie den neuen Artikel 9 „Fast-Nullenergiegebäude“.Dieses sind Gebäude mit einer sehr hohen Gesamtenergieeffizienz, bestimmt gemäß dem Anhang I (Allgemeiner Rahmen für die Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden) der Richtlinie. Der nahezu inexistente oder äußerst geringfügige Energiebedarf sollte möglichst durch Energie aus erneuerbaren Energiequellen – auch am Standort oder in der Nähe des Gebäudes erzeugt – gedeckt werden.
Quelle: ENEV-online
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